Wir wünschen, dass Sie Ihr Kind im Krankheitsfall via KLAPP bei der Klassenlehrperson plus allen anderen an diesem Tag unterrichtenden Lehrpersonen abmelden. Bitte senden Sie die KLAPP-Nachricht bis 07.30 Uhr. Weiter bitten wir Sie, beim Schreiben der Meldung das Feld „Lesebestätigung anfordern“ anzuklicken – so kann die Lehrperson Ihnen unkompliziert den Erhalt bestätigen. Zudem haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Kind abgemeldet ist.
Unsere Termine erfahren Sie zum Beginn eines Schuljahres und aktualisiert jeweils auf den Quartalsbeginn. Weiter sind alle unsere Termine auf der Homepage abrufbar.
An unserer Schule finden regelmässig Anlässe statt. Sie werden jeweils Anfangs Schuljahr über die Termine informiert. Die Lehrerschaft erwartet an schulinternen Anlässen die Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler. Insbesondere Urlaubsgesuche werden während dieser Zeit keine gewährt.
Der Nachweis über die erfolgte Eintrittsuntersuchung muss bis zum Ende des ersten Semesters (20. Januar) des zweiten Kindergartenjahrs der Schule abgegeben werden, ansonsten werden Sie vom Schularzt der Primarschule Leuggern zu einem Termin aufgeboten.
Ärztliche Vorsorgeuntersuchung
aerztliches_Befundblatt__Jan.2022.pdf
bksvs_untersuchungsbestaetigung_einschulungsuntersuchung_ru.docx
Die Aufgabenhilfe bietet den Schülerinnen und Schülern ab der 3. Klasse Hilfe bei der Bewältigung der Hausaufgaben. Sie findet mittwochs von 11.45 – 12.30 Uhr statt. Bei genügend Kapazitäten können auch jüngere Schülerinnen und Schüler die Aufgabenhilfe besuchen.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel auf das neue Semester und gilt für ein Semester. Die Kosten betragen 5.00 Fr pro Lektion und die Rechnungsstellung erfolgt durch die Finanzverwaltung der Gemeinde Leuggern.
Wird gegenüber einer Lehrperson oder der Primarschule Leuggern Kritik ausgeübt, sind wir bestrebt, diese Beschwerde anzugehen. Wir stehen einer Beschwerde grundsätzlich positiv gegenüber und sehen darin eine Chance, die Qualität unserer Arbeit zu überprüfen und wo nötig, zu verbessern.
Weitere Informationen zum Vorgehen bei einer Beschwerde erhalten Sie mit den unten aufgeführten Downloads:
Ab September findet immer am 25. eines Monats der Besuchstag statt, sofern dies ein Unterrichtstag ist. Natürlich haben Sie auch sonst jederzeit die Möglichkeit den Unterricht zu besuchen, melden Sie sich diesbezüglich bitte direkt bei den betroffenen Lehrpersonen.
Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, keine Foto- und Videoaufnahmen zu machen.
An unserer Schule gelten folgende Blockzeiten:
08.15 – 11.45 Uhr von Montag bis Freitag
Am Anfang der 3. Klasse und am Ende der 5. Klasse finden standardisierte Checks statt. Sie werden mit einem offiziellen Schreiben über die Durchführung informiert. Sobald die Lehrpersonen im Besitz die Auswertung sind, werden Sie die persönlichen Checkergebnisse Ihres Kindes erhalten.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein Förderangebot, welches Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Erstsprache dabei unterstützt, dem Unterricht in der Klasse zu folgen und sprachlich bedingte Rückstände aufzuholen. DaZ wird in kleinen Gruppen vom Kindergarten bis Ende der 2. Klasse angeboten. Das Förderangebot findet während des regulären Unterrichts statt.
Bei Schülerinnen und Schülern, welche nach der 3. Klasse aus einem fremdsprachigen Gebiet zuziehen, findet ein angepasstes Deutsch-Intensivangebot statt.
Der Stichtag für die Einschulung ist der 31.07. eines jeden Kalenderjahres. Kinder, welche bis zum 31.07. 4 Jahre alt sind, werden eingeschult. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Alle betroffenen Eltern erhalten im Januar ein Personalienformular für den Kindergarteneintritt. Die Eltern haben das Recht, ein schriftliches Gesuch für eine Rückstellung um ein Jahr zu stellen.
Im Kindergarten und an der Primarschule Leuggern finden die Elternabende im ersten Quartal des Schuljahres statt.
Diese Abende dienen einerseits der gegenseitigen Kontaktpflege sowie dem Austausch von Informationen. Zum Elternabend werden Sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes eingeladen. Falls Sie Themen haben, die Sie gerne im Rahmen des Elternabends ansprechen möchten, melden Sie dies doch bitte im Voraus der betroffenen Lehrperson.
Weiter gibt es noch Themenabende zum Eintritt in den Kindergarten, Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule, Übertritt von der Primarschule an die Oberstufe etc. Zu diesen Abenden werden die betroffenen Eltern von den Klassenlehrpersonen oder der Schulleitung eingeladen.
Das Dokument zur Elternzusammenarbeit beinhaltet verschiedene Informationen
Jährlich findet mindestens einmal ein Elterngespräch statt, bei welchem Ihr Kind im Mittelpunkt steht. Sie erhalten von den Lehrpersonen Informationen über den Lernstand und das Verhalten Ihres Kindes in der Schule. Weiter werden in einem Elterngespräch gemeinsam nach Lösungen bei anstehenden Problemen gesucht. An einem Elterngespräch nimmt mindestens ein Elternteil teil und oft ist es auch sinnvoll, wenn das betroffene Kind auch dabei ist.
Sie haben aber auch jederzeit das Anrecht auf weitere Gespräche mit den Lehrpersonen. Sie dürfen Ihren Gesprächswunsch gerne jederzeit bei den Lehrpersonen platzieren. Auch die Lehrpersonen werden sich bei Ihnen melden, wenn sie ein weiteres Gespräch als notwendig erachten.
Die Lehrerschaft der Primarschule Leuggern hat zur Unterstützung einen Elternratgeber mit vielen Inputs erstellt.
Elternratgeber.pdf
Rechte der Eltern
Eltern haben das Recht, über den Stand der Leistungen ihrer Kinder und das Schulgeschehen informiert zu werden. Sie können sich jederzeit für ein Gespräch anmelden, um schulische Probleme zu besprechen. Bei wichtigen Entscheiden, etwa beim Übertritt in die Primarschule und die Sekundarstufe I, sind die Erziehungsberechtigten einzubeziehen. Es steht ihnen zu, Elternversammlungen zu bilden.
Pflichten der Eltern
Die Eltern tragen die Verantwortung in der Erziehung ihrer Kinder. Sie schicken ihr Kind regelmässig in die Schule und verpflichten sich, die Lehrpersonen oder die Schulleitung frühzeitig über Veränderungen im Verhalten ihres Kinds oder über Gründe zum Fernbleiben vom Schulunterricht zu informieren. Die Eltern nehmen an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teil, zu denen der Gemeinderat, die Schulleitung oder eine Lehrperson einladen.
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Kantons https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/schule_eltern/rechte_pflichten_der_eltern/rechte_pflichten_der_eltern.jsp und in unserem Dokument zur Elternzusammenarbeit.
Ab der 3. Klasse besuchen alle Schülerinnen und Schüler den Englischunterricht. An der 3./4. Klasse sind es jeweils 3 Wochenlektionen, an der 5./6. Klasse noch 2 Wochenlektionen.
https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/unterricht/lehrplan-lehrmittel/sprachen/englisch
Diverse Fachstellen stehen der Primarschule Leuggern, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern als Unterstützung zur Verfügung. Einzelne Fachstellen finden Sie unten aufgelistet. Für weitere Angebote melden Sie sich bitte beim Schulsozialarbeiter, der Lehrperson oder der Schulleitung.
SPD (Schulpsychologischer Dienst)
Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, zu einer möglichst optimalen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen beizutragen. Dies wird durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und den Behörden unterstützt. Grundlagen für die schulpsychologische Arbeit sind Anerkennung, Wertschätzung und Respekt.
Heilpädagogischer Dienst
Das Angebot von Stiftungnetz richtet sich vorwiegend an Eltern mit Kindern im Vorschulbereich oder bis im Kindergarten.
https://www.stiftungnetz.ch/zweigstelle-finden/zweigstelle-windisch/
Weitere Fachstellen sind:
Unser Ferienplan entspricht den Ferien aller Schulen im Kirchspiel.
Ab der 5. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils 3 Wochenlektionen Französischunterricht. Gestartet wird in der 5. Klasse mit dem Lehrmittel dis donc 5. In der 6. Klasse folgt dann die Weiterarbeit dis donc 6 (eingeführt mit dem neuen Lehrplan seit August 2020).
Den Schülerinnen und Schülern der Primarschule Leuggern stehen ab der 1. Klasse folgende Plattformen zur Verfügung:
„Generationen im Klassenzimmer“ wird als Projekt der Pro Senectute Aargau in Zusammenarbeit mit unserer Schule durchgeführt. Eine Seniorin, ein Senior besucht jeweils an einem halben Tag pro Woche eine Schul- oder Kindergartenklasse. Bei dieser unentgeltlichen Freiwilligenarbeit begegnen sich somit drei Generationen im Klassenzimmer. Für alle Beteiligten steht dabei die Bereicherung auf der Beziehungsebene im Vordergrund. Die Kinder erhalten eine zusätzliche Bezugsperson und die Seniorinnen und Senioren werden als unterstützende Klassenbegleitung geschätzt. Zeit, Geduld, unterschiedliche Lebenserfahrungen, Spontaneität, Lebhaftigkeit und Neugier sind zentrale Faktoren dieser Begegnung. Ein Lebenskundeunterricht, wie er realer nicht sein könnte.
https://intergeneration.ch/de/projekte/generationen-im-klassenzimmer-im-aargau/
https://ag.prosenectute.ch/de/offene-stellen/angebote-freiwillige.html
Handys sowie andere elektronische Geräte dürfen auf dem Schulareal nur auf Anweisung der Lehrpersonen benutzt werden. Bei Zuwiederhandlung sind Lehrpersonen, Hauswart, Schuladministration und Schulleitung befugt, die Geräte einzuziehen. Ist das der Fall, kann das Gerät in Absprache vom Kind zusammen mit einem Elternteil abgeholt werden.
Auch das schuleigene iPad darf nur auf Anweisung der verantwortlichen Lehrperson auf dem Schulareal genutzt werden.
Hauswart Schulanlagen Gippingen/Hettenschwil/Primarschulhaus Leuggern
Dieter Lüscher, 076/453 20 59
Hauswart Mehrzweckhalle Leuggern
Michael Hagg, 079/796 07 50
An der Primarschule Leuggern werden die Schülerinnen und Schüler bereits im Kindergarten mit der Nutzung der neuen Medien vertraut gemacht. Alle Abteilungen von Kindergarten bis zur 4. Klasse verfügen über mehrere iPads für den Einsatz während des Unterrichts. Der Einsatz der Geräte geschieht in der Regel fächerübergreifend.
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse erhalten für ihre Primarschulzeit ein personalisiertes iPad, welches fächerübergreifend in allen Fächern genutzt wird. Ab der 5. Klasse findet wöchentlich eine Lektion Medien und Informatik statt.
Schülerinnen und Schüler ab der 2. Klasse können den Blockflötenunterricht besuchen. Die Anmeldung erfolgt jeweils das erste Semester und ist für ein Semester verbindlich.
Alle Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse können von einer Viertelstunde Musikunterricht profitieren, welche der Kanton finanziert. Diesen Musikunterricht wird in Zusammenarbeit mit der Oberstufe Leuggern angeboten.
Weiter können interessierte Schülerinnen und Schüler den Musikunterricht an der Musikschule Böttstein besuchen. Alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Leuggern profitieren von einem reduzierten Mitgliederbeitrag.
Musikschule Böttstein
Die Musikgesellschaft Leuggern organisiert einen Jungbläserkurs für Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse.
Musikgesellschaft Leuggern
Die Primarschule Leuggern ist seit dem Schuljahr 2010/11 eine integrative Schule. Alle Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen werden in der Regelklasse durch eine schulische Heilpädagogin/einen schulischen Heilpädagogen gefördert.
Schulische Heilpädagogik
Die Schulordnung für den Kindergarten.
Die Primarschule Leuggern kommuniziert über die Kommunikationsapp Klapp. Ziel von Klapp ist es, Schulen ein einfaches digitales Kommunikationsmittel zu Verfügung zu stellen, um deren Vorteile auszuschöpfen, ohne dabei die Kontrolle zu verlieren. Die Erfahrung zeigt, dass die Lehrpersonen Rückmeldungen viel schneller erhalten. Die Eltern wiederum fühlen sich stärker in den Schulalltag ihres Kindes integriert und können besser unterstützen.
Schulführung
Schulverwaltung
Frau Elvira Amstutz
Kirchplatz 4
5316 Leuggern
056/245 60 37
elvira.amstutz@primarschuleleuggern.ch
Schulleitung
Frau Martina Knecht
Kirchplatz 4
5316 Leuggern
056/245 60 37
martina.knecht@primarschuleleuggern.ch
Gemeinderat
Aufgrund der Neustrukturierung der Schulen Aargau wurde die Schulpflege per 31.12.2021 abgeschafft. Neu ist die Gemeinde direkt für die Schule verantwortlich.
Ressortleiterin Periode 2022 - 2026
Natascha Schärz
natascha.schaerz@leuggern.ch
Die Gemeinde Leuggern liegt im Kirchspiel im unteren Aaretal. Acht Ortsteile (Leuggern, Gippingen, Felsenau, Hettenschwil, Fehrenthal, Schlatt, Etzwil und Hagenfirst) bilden die politische Gemeinde Leuggern. Mit ungefähr 2300 Einwohnern zählt Leuggern zu den grösseren Gemeinden im Bezirk Zurzach.
Gippingen und Leuggern sind die beiden bevölkerungsstärksten Ortsteile. Auch die Schulen befinden sich in diesen Ortsteilen. Zur Primarschule Leuggern gehören zwei Kindergartenstandorte und zwei Schulstandorte. Zusätzlich befindet sich die regionale Oberstufe mit Sekundar- und Beirksschulabteilungen in Leuggern.
Leuggern wurde erstmals im Zusammenhang mit der Pfarreikirche Leuggern erwähnt. Die Pfarrei war möglicherweise eine Gründung der Frickgaugrafen von Homberg. Leuggern wurde wohl im Jahre 1231 gegründet und auf den Namen „Luitgern“, 1239 auf den Namen „Lutegern“ registriert.
Die Kommende Leuggern verdankte ihre Gründung den Freien von Bernau. Aus deren Erbe waren gegen Mitte des 13. Jahrhunderts verschiedene Güter in Leuggern samt Pfarrkirche in den Besitz der Johanniter gelangt. Bis 1816 gab es im Kirchspiel eine Grossgemeinde bestehend aus den Ortschaften Böttstein, Eien, Kleindöttingen, Fehrenthal, Schlatt, Etzwil, Hagenfrist, Hettenschwil, Leuggern, Gippingen, Felsenau, Reuenthal, Jüppen, Full und Oberleibstadt.
Nach dem Untergang der alten Eidgenossenschaft im Jahr 1798 kam Leuggern zur Zeit der Helvetik an den neugeschaffenen Kanton Baden, 1803 aber endgültig zum neuen Kanton Aargau, Leuggern wurde als eine grosse Gemeinde konstituiert und bestand als solche bis zum Jahr 1816. Dann wurden die Teile Böttstein mit Eien und Kleindöttingen abgezweigt, ebenso Oberleibstadt mit Full und Reuenthal.
Rund 160 Kinder besuchen den Kindergarten und die öffentliche Schule. An der Primarschule Leuggern unterrichten 20 Lehrpersonen an insgesamt neun Abteilungen. Die Oberstufen besuchen die Jugendlichen in den Nachbargemeinden Kleindöttingen oder die Sekundar-/Bezirksschule Leuggern.
Alle Kontaktangaben finden Sie hier.
Das Leitbild der Primarschule Leuggern ist in die Jahre gekommen und wird überarbeitet.
Logopäden/innen arbeiten mit Kindern, die mit der gesprochenen und / oder geschriebenen Sprache oder mit dem Erlernen von Lesen und Schreiben Mühe haben.
Zum Beispiel sind es Kinder, die
Diese Kinder brauchen mehr Unterstützung und Zeit für ihre Entwicklung als gleichaltrige Kinder. In der logopädischen Therapie wird die Sprache umfassend und gezielt gefördert. Logopädie ist also kein Nachhilfeunterricht und auch kein Deutsch für Fremdsprachige.
Die 45-minütige Therapie in Einzel- oder Gruppenunterricht findet normalerweise einmal in der Woche während des Unterrichtes oder in Randstunden statt und ist für Eltern kostenlos.
In den meisten Gemeinden besteht, wie auch in Leuggern, jedoch eine Warteliste, das heisst, die Kinder müssen einige Zeit auf einen Therapieplatz warten.
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Kind habe Probleme mit der Sprache, wenden Sie sich direkt an uns oder an die Lehrperson Ihres Kindes.
Kontakt:daniela.buecklers@primarschuleleuggern.ch
Der betreute Mittagstisch findet in den Räumlichkeiten der Sportcenter Leuggern AG statt. Der Mittagstisch findet am Montag, Dienstag und Donnerstag von 11.35 - 13.25 Uhr statt, unter Voraussetzung, dass pro Tag mind. 5 Kinder angemeldet sind.
Weitere Informationen ersehen Sie aus dem Reglement Mittagstisch.
Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular: Besuch regelmässig 1. Semester SJ 2024/2025
Besuch gelegentlich 1. Semester SJ 2024/2025
Besuch regelmässig 2. Semester SJ 2024/2025
Besuch gelegentlich 2. Semester SJ 2024/2025
Die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse besuchen einmal in der Woche die Musikgrundschule. Die Musikgrundschule findet in der Mehrzweckhalle im Untergeschoss statt.
Die Einwohnergemeinden Böttstein, Full-Reuenthal, Leuggern, Leibstadt, Mandach und Schwaderloch bilden einen Schulkreis zur gemeinsamen Führung der Oberstufenabteilungen von Real-, Sekundar, und Bezirksschule. Die Standorte dieser drei Stufen sind Böttstein und Leuggern.
Zu Beginn jedes Quartals erhalten die Eltern aller Schülerinnen und Schüler eine Quartalsinformation per Klapp.
Der konfessionelle Religionsunterricht wird durch die Kirchen Leuggern, Mandach und Koblenz organisiert und erteilt.
SPD (Schulpsychologischer Dienst)
Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, zu einer möglichst optimalen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen beizutragen. Dies wird durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und den Behörden unterstützt. Grundlagen für die schulpsychologische Arbeit sind Anerkennung, Wertschätzung und Respekt.
https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/unterstuetzung-beratung/fuer-kinder-und-jugendliche/schulpsychologischer-dienst
An der Primarschule Leuggern gibt es einen Schülerrat. Dieser wird durch den Schulsozialarbeiter geführt. Der Schülerrat setzt sich aus je zwei Sprechern der 3.-6. Klasse zusammen.
Die Schulordnung für die Primarschule.
Bitte füllen Sie das Benützungsgesuch aus und geben es auf der Schulverwaltung oder der Gemeindeverwaltung ab. Das Formular kann auch Online auf der Gemeindehomepage ausgefüllt werden.
Zurzeit kann kein Schulsport angeboten werden.
Im Kanton Aargau gibt es eine Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen. Die Dauer der Schulpflicht beträgt elf Jahre. Die Kinder besuchen für zwei Jahre den Kindergarten. Die Primarschule wird anschliessend sechs Jahre lang besucht. Die Oberstufe dauert drei Jahre.
Weitere wichtige Informationen zum Schulsystem im Kanton Aargau können Sie auf folgender Website vom BKS nachlesen:
https://www.ag.ch/de/verwaltung/bks/kindergarten-volksschule/struktur-organisation/schulstufen/kindergarten
Diese Informationen zum Schulsystem erhalten Sie auch auf folgenden Sprachen:
Albanisch:
Die Volksschule im Kanton Aargau_deutsch_Anpassungen_fuer_Uebersetzung_2022_albanisch (ag.ch)
Arabisch:
Englisch:
Französisch:
Italienisch
Portugiesisch:
Kroatisch / Bosnisch/ Serbisch:
Spanisch:
Tamilisch:
bksvs-schulbeschrieb-tamil.pdf (ag.ch)
Tigrinya:
Türkisch:
Microsoft Word - REV_Die Volksschule im Kanton Aargau_tuerkisch_3.docx (ag.ch)
Ukrainisch:
bksvs-schulbetrieb-ukrainisch.pdf (ag.ch)
Russisch:
Im täglichen Schulbetrieb ist die Schulverwaltung ein Kompetenz- und Dienstleistungszentrum sowie ein Garant für die Entlastung der Schulleitung und der Behörde. Die Schulverwaltung ist Anlaufstelle für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Behörden, sowie für die Öffentlichkeit in administrativen und organisatorischen Fragen. Das Büro der Schulverwaltung befindet sich im Primarschulhaus Leuggern.
Frau Elvira Amstutz
BILD
056 245 60 37
E-Mail: elvira.amstutz@primarschuleleuggern.ch
Gemäss § 43 der Verordnung über die Volksschule stehen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg in der Verantwortung der Eltern.
Die Eltern zeigen ihrem Kind den sichersten Schulweg und begleiten es, bis es sich sicher fühlt. Im Kindergarten und in der 1. Primarklasse tragen die SchülerInnen ihren Leuchtstreifen, den sie von der Lehrperson erhalten.
Der Weg zur Schule hat für viele Kinder eine besondere Bedeutung. Hier werden wichtige soziale Erfahrungen gemacht. Wir bitten die Eltern darum, die SchülerInnen nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen oder sie mindestens einen Teil des Schulwegs mit anderen Kindern zu Fuss zu bewältigen lassen.
Trottinett, Rollbrett, Rollschuhe usw. dürfen die SchülerInnen nicht in die Schule mitnehmen.
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Angebot
Vertraulich und freiwillig
Die Schulsozialarbeit ist ein fachlich unabhängiger schulunterstützender Dienst und untersteht der Schweigepflicht.
Das Angebot erfolgt in der Regel auf freiwilliger Basis und ist kostenlos.
Erreichbarkeit
Zur Zeit vakant.
Seit dem Schuljahr 2020 werden die Fächer Textiles Werken und Werken zusammen gelegt ins TTG (Textiles und Technisches Gestalten). Im TTG setzen sich die SuS mit gestalterischen und technischen Prozessen auseinander und kreieren ihre eigenen Produkte. Dabei lernen sie verschiedensten Materialien und das Arbeiten damit kennen.
Lehrplan TTG
Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Primarschule berücksichtigt die Kindergartenlehrperson die Entwicklung des Kindes. In besonderen Fällen kann ein Übertritt in die Einschulungsklasse oder in ein entsprechendes Angebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen angezeigt sein.
Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Oberstufe (Real-, Sekundar- oder Bezirksschule) berücksichtigt die Klassenlehrperson die Leistungen in denKern- und Erweiterungsfächern, die Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe sowie die Entwicklungsprognose.
Für den Typenwechsel von der Real- in die Sekundarschule und von der Sekundar- in die Bezirksschule gilt am Ende jedes Schuljahrs das Empfehlungsverfahren. Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlich guten Leistungen in den Kernfächern mit Empfehlung der Klassenlehrperson bereits nach dem ersten Semester der 1. Oberstufenklasse ohne Repetition eines Schuljahrs in den nächst höheren Leistungstyp wechseln.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Übertritt in die Oberstufe.
Es ist Sache der Eltern resp. Erziehungsberechtigten, einen an der Schule erlittenen Unfall sofort der zuständigen privaten Krankenkasse/Unfallversicherung zu melden.
Schülerinnen und Schüler haben auf Ersuchen der Eltern Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (§38 Abs.1 Schulgesetz). Diese vier Halbtage können einzeln oder auch zusammenhängend bezogen werden. Das Gesuch muss mindestens 3 Tage vor dem Urlaub schriftlich bei der Klassenlehrperson eintreffen. Auf zu spät eingetroffene Gesuche müssen die Klassenlehrpersonen nicht eingehen. Bei Schulanlässen oder Prüfungen darf der §38 nicht bezogen werden.
Gesuch zum ausdrucken und ausfüllen.
Gesuche, die über diese 4 Halbtage hinausgehen, müssen von der Schulführung behandelt werden. Entsprechende Gesuche sind spätestens 3 Schulwochen vor Antritt des gewünschten Urlaubs schriftlich begründet an die Schulleitung zu richten.
Bei allen gewährten Urlauben ist der versäumte Lernstoff nachzuholen.
Die Regionalpolizei Zurzibiet organisiert regelmässig den Verkehrsunterricht an Kindergarten und Primarschule durch.
Die Veloprüfung findet in der 5. Klasse statt. Hier können die Kinder für die Prüfung üben und finden nützliche Infos über die Verkehrsregeln und die Ausstattung!
Für Unfälle während der Schulzeit und auf dem Schulweg ist die private Versicherung des Schülers/der Schülerin zuständig.
Für Unfälle, Diebstahl und Beschädigung haftet die Schule nicht.
Wir bitten Sie, Ihren geplanten Wegzug möglichst früh auf der Schulverwaltung zu melden. Selbstverständlich dürfen Sie auch die Klassenlehrperson Ihres Kindes/Ihrer Kinder informieren. Bitte teilen Sie uns Ihren neuen Wohnort mit.
«Die Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe leisten vom 1. Kindergartenjahr bis zum Ende der 6. Primarschulklasse in der Regel mindestens vier Einsätze pro Jahr.»
https://www.ag.ch/de/verwaltung/bks/kindergarten-volksschule/unterricht-schulbetrieb/gesundheit-praevention/schulzahnpflege
Während des Kindergartens und der ganzen Primarschulzeit werden die Klassen viermal jährlich von einer Fachkraft für Schulzahnprophylaxe besucht, welche mit den Kindern die Pflege der Zähne üben. Die Schüler halten jeweils Zahnbürste und Becher für diese Lektionen bereit; diese Utensilien erhalten die Kinder beim Besuch von der Fachkraft für Schulzahnprophylaxe beim Eintritt in den Kindergarten, in die 1./3. und 5. Klasse und werden in den Klassenzimmern deponiert.
Den Eltern wird beim Schuleintritt in den Kindergarten ein Zahngutscheinheft für den jährlichen Untersuch beim Zahnarzt abgegeben.
Im Kindergarten wird der Entwicklungsstand mit einem förderorientierten Einschätzungsbogen festgehalten. Ab der 1. Klasse der Primarschule erfolgt die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mit dem Zwischenbericht am Ende des ersten Semesters und dem Jahreszeugnis bzw. dem Lernbericht am Ende des Schuljahrs. Der Zwischenbericht ist förderorientiert und nicht promotionswirksam, während das Jahreszeugnis über die Beförderung in die nächst höhere Klasse entscheidet. Grundlage für die Beurteilung ist ein Beurteilungsdossier, in dem die Lehrperson relevante Leistungsbelege (Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten, Dokumentation mündlicher Leistungen) sammelt.
Ein Schulmorgen ist für die Schülerinnen und Schüler lang.
Es ist deshalb wichtig, dass die Kinder richtig frühstücken.
Die Eltern geben ihrem Kind ein gesundes Znüni mit (Früchte, Gemüse, möglichst dunkles Brot).
Tipps für ein gesundes Znüni finden Sie hier:
znueniblatt-deutsch.pdf (ag.ch)
Diese Merkblätter finden Sie auch hier auf weiteren
Materialien Gesundheitsförderung und Prävention - Kanton Aargau (ag.ch)
Bitte melden Sie Ihren Zuzug so früh wie möglich der Schulverwaltung. Sie werden dann frühzeitig Informationen zur neuen Klasse Ihres Kindes erhalten und Ihr Kind darf im Voraus einen Besuch an der künftigen Klasse machen. Dies erleichtert Ihrem Kind den Wechsel an eine neue Schule sehr.
Gerne dürfen Sie auch das Anmeldeformular ausfüllen und uns gleich per Mail zustellen.
Anmeldung_Schule.pdf
Anmeldung_Kindergarten.pdf